Personalakte – Was ist drin?

Eine festgeschriebene Definition für die Akte gibt es nicht. Fakt ist jedoch, dass vom Arbeitgeber nur Informationen erfasst werden dürfen, die in direktem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.

In der Regel sind das der Personalfragebogen, der Arbeitsvertrag, Belege über Gehaltsveränderungen oder das Urlaubskonto. Je nach Unternehmen können weitere Dokumente dazukommen. Weitere Informationen hierzu bietet das Gabler Wirtschaftslexikon.

Welche Rechte haben die Angestellten?

Die DSGVO spricht den betroffenen Personen eine ganze Reihe an Rechten zu, die du auch für die Personalakte gewährleisten musst:

  • Recht auf Information & Auskunft (Art. 13, 14 DSGVO & Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. f. DSGVO)
  • Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO)
  • Grundsatz der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO)

Eine geeignete digitale Lösung gibt dir für jede dieser Anforderungen das richtige Werkzeug an die Hand. Dabei gilt allerdings immer: Eine Software alleine kann nie ausreichenden Datenschutz- und Rechtskonformität gewährleisten. Lass deine internen Abläufe deshalb unbedingt von deinem Datenschutzbeauftragten prüfen.

Was kann eine Softwarelösung bieten?

Um die Vorgaben des Gesetzgebers umzusetzen und dabei gleichzeitig einen Mehrwert für die eigenen Mitarbeiter zu schaffen, bist du nicht auf eine zusätzliche Softwarelösung angewiesen. Stattdessen integrierst du die Funktionen einfach in deine gewohnte Arbeitsoberfläche, zum Beispiel dein DMS. Das klingt im ersten Moment wenig spektakulär, bringt jedoch eine ganze Reihe an Vorteilen mit sich.

Nutze dein vorhandenes Berechtigungskonzept

Personenbezogene Daten sind auch innerhalb der Unternehmensgrenzen vertraulich zu behandeln. Deshalb dürfen nicht alle Mitarbeiter freien Zugriff auf die gespeicherten Dokumente bekommen.
Dein DMS verfügt in der Regel bereits über eine umfassende Berechtigungsstruktur, die du für die Personalakten erweitern kannst. Damit lassen sich auch komplexe Zugriffsregelungen digital abbilden.   

Aufbewahrungspflichten einhalten

Eine grundsätzliche Regelung zur Aufbewahrungsfrist von Personalakten gibt es nicht. Bei steuerlich relevanten Informationen gelten die Vorschriften der GoBD, andere Dokumente musst du nach einer bestimmten Zeit sogar löschen. Das kann der Fall sein, wenn du beispielsweise einen Bewerber ablehnst. Lebenslauf und Zeugnisse musst du dann innerhalb einer festgelegten Frist aus deinem System entfernen.

Das im DMS bereits vorhandene "Verfallsdatum" von Dokumenten kannst du in beiden Fällen nutzen, um betroffene Daten automatisch zum richtigen Zeitpunkt zu löschen.

Welche Pflichten ab dem 01.01.2027 für elektronische Entgeltunterlagen gelten, erklärt ein eigener Beitrag.

Unternehmensweite Stichwortsuche

Ins DMS integriert stehen die Informationen der Personalakte berechtigten Personen auf Knopfdruck zur Verfügung. Ermöglicht wird das durch die unternehmensweite Stichwortsuche, die mit dynamischen Filtern speziell auf personenbezogene Daten angepasst werden kann.

Damit erleichterst du nicht nur die Arbeit der Personalabteilung. Sollte ein Mitarbeiter sein Recht auf Auskunft wahrnehmen, stellst du alle relevanten Informationen in kurzer Zeit für den Datenexport zusammen.

Die Ordnerstruktur der Personalakte im Dokumentenmanagement-System zeigt verschiedene Unterordner wie Adresse, Bewerbung, Datenschutz, Lohn - Gehalt für die Mitarbeiterin Birgit Müller.

Wie setzt du das mit agorum core um?

Mit agorum core setzt du die oben genannten Funktionen in deiner zentralen Arbeitsoberfläche um. Zusätzlich stehen dir nützliche Features wie eine automatisch erzeugte Ordnerstruktur zur Verfügung.

Screenshot zeigt die DSGVO-Verschlagwortung im Dokumentenmanagement-System für die Personalakte von Fritz Schmitt mit Details zu Dokumententyp, Daten, Verarbeitungszweck und Löschfrist.

Deine Arbeit erleichterst du außerdem mit folgenden Funktionen:

  • Automatisch erzeugte Ordnerstruktur beim Anlegen einer neuen Personalakte
  • Integration der Dokumente in Workflowprozesse
  • Berechtigungsstruktur für geregelten Zugriff auf die Personalakten (Zugriffsrechte für Akten, Unterverzeichnisse oder Einzeldokumente vergeben)
  • Erfassung der DSGVO-relevanten Informationen (Verarbeitungszweck, rechtliche Grundlage, ...) über Eingabemaske bei neuen Dokumenten
  • Automatische Löschung von Dokumenten, die nicht mehr verarbeitet werden dürfen
  • Integration der Dokumente in unternehmensweite Stichwortsuche (inklusive passender dynamischer Filter)
  • Exportfunktion für alle gespeicherten Daten zu einer bestimmten Person

Du hast weitere Fragen oder willst die Personalakte in Aktion erleben? Dann vereinbare einen Termin zur kostenlosen Online-Demo. Wir freuen uns auf deine Anmeldung.

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Hinweis:

Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Prüfung unserer Inhalte übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen. Bei konkreten Rechtsfällen konsultiere bitte einen zugelassenen Fachanwalt. (Stand: Januar 2020)

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