Allgemeine Geschäftsbedingungen der agorum Software GmbH zur Durchführung von Schulungen, Trainings, Seminaren und Workshops (AGB-Schulung)

§1 Geltungsbereich, Vertragsschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Durchführung von Schulungen, Trainings, Seminaren und Workshops (nachfolgend einheitlich: „Schulung“) durch die agorum GmbH (nachfolgend „agorum“) an den Vertragspartner (nachfolgend „Kunden“).
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbestimmungen oder AGB des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn agorum solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Die AGB von agorum haben Vorrang vor allen Geschäfts-, Liefer-, Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Kunden. Letztere werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von agorum nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB gelten auch dann, wenn agorum in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
(3) Ein Vertrag zwischen agorum und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde bei agorum die Schulung verbindlich bestellt und agorum die Bestellung des Kunden annimmt.

§2 Vertragsgegenstand

(1) agorum übernimmt gegenüber dem Kunden die Konzeption und die Durchführung der vertraglich vereinbarten Schulung. Die Parteien einigen sich vorab, ob die Schulung in den Räumlichkeiten von agorum, beim Kunden oder online (z.B. per Videokonferenz) durchgeführt wird.
(2) Folgende Leistungen von agorum sind bei allen Schulungen enthalten: Moderation der Schulung, Vermittlung der jeweiligen Schulungsinhalte, Austausch der Arbeitsgruppen-Ergebnisse, in Abhängigkeit von der Schulung ggf. Bereitstellung seminarbegleitende Unterlagen (Schulungsunterlagen).
Zusätzlich bei Schulungen in den Räumlichkeiten von agorum: Bereitstellung von Tagungs- und Schulungstechnik (z.B. Flipcharts, Moderationswände, Beamer usw.), Mittagessen und Pausengetränke bei ganztägigen Veranstaltungen.
(3) Schulungen werden in der Regel erst ab 5 Teilnehmern (Mindestteilnehmerzahl) durchgeführt. Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 12 Teilnehmern. Ausnahmen sind nicht immer vermeidbar und berechtigen nicht zu einem Preisnachlass.
(4) Jeder Teilnehmer einer Schulung, insbesondere in Online-Schulungen, muss angemeldet sein. Zugangsdaten zu Online-Schulungen dürfen nicht weitergegeben werden; ein Zugriff durch nicht zur Schulung angemeldeten Personen auf die Online-Schulung ist auszuschließen. agorum behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen nicht angemeldete Personen von der Schulung auszuschließen oder nachzuberechnen.
(5) Die Schulungszeiten werden dem Kunden jeweils mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Üblicherweise finden Schulungen von 9.00 – 12.00 und von 13.00 – 17.00 Uhr statt.
(6) agorum unterliegt im Hinblick auf die Durchführung seiner Tätigkeiten und der Gestaltung der Arbeitszeit keinen Weisungen des Kunden.

§3 Schulungsunterlagen

(1) In Abhängigkeit von der durchgeführten oder durchzuführenden Schulung stellt agorum dem Kunden ggf. Schulungsunterlagen (z.B. Checklisten, Ablaufpläne, E-Mails, Dokulinks, Videos oder sonstige Materialien) zur Verfügung, welche urheberrechtlich geschützt sind.
(2) agorum räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, jedoch inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen von agorum überlassenen Schulungsunterlagen ein. Für online aufrufbare Schulungsunterlagen räumt agorum ein entsprechendes Nutzungsrecht ein, allerdings zeitlich beschränkt auf den Zeitraum der Abrufbarkeit (agorum garantiert nicht, dass online aufrufbare Schulungsunterlagen dauerhaft abrufbar sind).
(3) Die Schulungsunterlagen (inkl. Videos) sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung im Rahmen der Schulungszwecke bestimmt. Vervielfältigungen (wie Kopien oder Nachdrucke), Bearbeitungen, die öffentliche Wiedergabe oder Zugänglichmachung (z.B. das Veröffentlichen im Internet) sind unzulässig.

§4 Erforderliche Ausstattung des Teilnehmers; Software

(1) Teilnehmer der Schulung haben folgende Hard- und Software bei den Schulungen für die praktischen Übungen mitzubringen:

a.) Schulungen vor Ort bei agorum:

  • Eigenes Notebook (inkl. Ladekabel, Maus, etc.)
  • Abhängig von der Schulung: Zugriff auf eigenes agorum-System, alternativ wird eine virtuelle Maschine bereitgestellt (welche vom Kunden installiert werden muss)
  • Internet-Hotspot (WLAN steht nicht zur Verfügung)

b.) Schulungen vor Ort beim Kunden:

  • Eigenes Notebook (inkl. Ladekabel, Maus, etc.)
  • Abhängig von der Schulung: Zugriff auf eigenes agorum-System, alternativ wird eine virtuelle Maschine bereitgestellt (welche vom Kunden installiert werden muss)

c.) Online-Schulungen

  • Es wird eine virtuelle Maschine bereitgestellt (welche vom Kunden installiert werden muss)
  • Sofern weitere Ausstattungen notwendig sein sollten, wird dies dem Kunden mitgeteilt bzw. in der Beschreibung der Schulung mitgeteilt.

(2) Das Vorhalten der in Abs. 1 genannten Ausstattung liegt alleine in der Verantwortung des Kunden. Das Nichtvorhandensein dieser Ausstattung rechtfertigt keine Stornierung von Seiten des Kunden.
(3) Während der Teilnahme an der Schulung obliegt es dem Kunden bzw. dem Teilnehmer, seine mitgebrachte Ausstattung sorgfältig zu verwahren und ordnungsgemäß gegen Missbrauch zu schützen.
(4) Für die Dauer der Schulung kann agorum nach Absprache dem Kunden auch eine für die Schulungszwecke vorkonfigurierte Version der Software agorum core Pro inkl. bestimmter Module („Software“) auf einer virtuellen Umgebung vor Ort auf den Kundensystemen einrichten. agorum räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche Recht ein, die Software zeitlich begrenzt auf die Dauer der Schulung und ausschließlich zu Schulungs- und Testzwecken zu nutzen. Ein Einsatz zu Produktivzwecken ist nicht gestattet. Der Kunde hat diese Software spätestens 14 Tage nach der Schulung zu löschen, es sei denn, dem Kunden stehen anderweitig entsprechende Nutzungslizenzen zur Verfügung.

§5 Terminverschiebungen oder Ausfall der Veranstaltung

(1) agorum verpflichtet sich zur Einhaltung vereinbarter Termine. Sollten sich auf Seiten von agorum Verzögerungen ergeben oder bereits voraussehen lassen, welche eine Terminverschiebung notwendig machen, so wird agorum den Kunden unverzüglich über die voraussichtlichen Verzögerungen unterrichten und, sofern erforderlich, einen neuen Schulungstermin vereinbaren.
(2) Sollte eine Terminverschiebung nicht möglich sein und die Schulung aufgrund höherer Gewalt oder Gründen, welche in der Risikosphäre von agorum liegen (z.B. Krankheit oder Unfall des Dozenten, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) abgesagt werden müssen, wird agorum dem Kunden eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr in vollem Umfang zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

§6 Vergütung und Zahlung

(1) Der Kunde zahlt für die Durchführung der Schulung den im Vertrag ausgewiesenen Preis zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Der Preis ist, sofern im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, sofort bei Rechnungsstellung fällig. Verzug tritt bei Nichtbegleichung des Preises spätestens 30 Tage nach der Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Bei verspäteter Zahlung berechnet agorum die gesetzlichen Verzugszinsen.
(3) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(4) Sofern die Schulung nicht vor Ort bei agorum oder als Online-Schulung durchgeführt wird, hat der Kunde die vertraglich vereinbarten Reisekosten und Spesen zu erstatten.

§7 Stornierung

(1) Der Schulungsauftrag kann vom Kunden kostenfrei bis 21 Tage (Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei uns in Textform) vor Veranstaltungsbeginn storniert werden.
(2) Für Schulungen, deren Stornierung agorum in der in Abs. 1 genannten Form in weniger als 21 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn zugehen, sind 50% der vereinbarten Vergütung zur Zahlung fällig; bei entsprechenden Stornierungen in weniger als 3 Arbeitstagen vor Veranstaltungsbeginn oder einem Fernbleiben von der Schulung 100%.
(3) Umbuchungen auf andere Schulungen oder Termine entsprechen in den Rechtswirkungen Stornierung gem. Abs. 1 und 2. Die Umbuchung einer Schulung auf einen anderen Teilnehmer ist allerdings jederzeit ohne die Folgen des Abs. 2 möglich.

§8 Schlussvorschriften

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ostfildern.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Alle Erklärungen der Parteien bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.