Suche
Close this search box.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der agorum Software GmbH zur Durchführung von Schulungen, Trainings, Seminaren und Workshops (AGB-Schulung)

§1 Geltungsbereich, Vertragsschluss

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Durchführung von Schulungen, Trainings, Seminaren und Workshops (nachfolgend einheitlich: „Schulung“) durch die agorum GmbH (nachfolgend „agorum“) an den Vertragspartner (nachfolgend „Kunden“).

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbestimmungen oder AGB des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn agorum solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Die AGB von agorum haben Vorrang vor allen Geschäfts-, Liefer-, Vertrags- und Einkaufsbedingungen des Kunden. Letztere werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von agorum nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB gelten auch dann, wenn agorum in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

(3) Ein Vertrag zwischen agorum und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde bei agorum die Schulung verbindlich bestellt und agorum die Bestellung des Kunden annimmt.

§2 Vertragsgegenstand

(1) agorum übernimmt gegenüber dem Kunden die Konzeption und die Durchführung der vertraglich vereinbarten Schulung.

(2) Folgende Leistungen von agorum sind bei den Schulungen enthalten: Moderation der Schulung, Vermittlung der jeweiligen Schulungsinhalte, Bereitstellung von Tagungs- und Schulungstechnik (z.B. Flipcharts, Moderationswände, Beamer usw.), seminarbegleitende Unterlagen (Schulungsunterlagen), Austausch der Arbeitsgruppen-Ergebnisse, Mittagessen und Pausengetränke bei ganztägigen Veranstaltungen.

(3) Schulungen werden in der Regel erst ab 5 Teilnehmern (Mindestteilnehmerzahl) durchgeführt. Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 12 Teilnehmern. Ausnahmen sind nicht immer vermeidbar und berechtigen nicht zu Preisnachlass.

(4) Die Schulungszeiten werden dem Kunden jeweils mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Üblicherweise finden Schulungen von 10.00 – 12.30 und von 13.30 – 17.00 Uhr statt, mehrtägige Schulungen am ersten Tag von 10.00 -12.30 und 13.30 – 17.00 Uhr und an allen anderen darauf folgenden Tagen von 9.00 – 12.30 und 13.30 – 17.00 Uhr.

(5) Sofern nichts anderes mitgeteilt wird, finden die Schulungen in den Räumen von agorum in Ostfildern statt.

(6) agorum unterliegt im Hinblick auf die Durchführung seiner Tätigkeiten und der Gestaltung der Arbeitszeit keinen Weisungen des Kunden.

§3 Schulungsunterlagen

(1) Als Schulungsunterlagen stellt agorum dem Kunden urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Checklisten, Ablaufpläne und sonstige Materialien zur Verfügung.

(2) agorum räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, jedoch inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen von agorum zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen ein.

(3) Die Schulungsunterlagen sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung im Rahmen der Schulungszwecke bestimmt. Vervielfältigungen (wie Kopien oder Nachdrucke), Bearbeitungen, die öffentliche Wiedergabe oder Zugänglichmachung (z.B. das Veröffentlichen im Internet) sind unzulässig.

§4 Erforderliche Ausstattung des Teilnehmers

(1) Teilnehmer der Schulung haben folgende Hard- und Software bei den Schulungen für die praktischen Übungen mitzubringen: Ein Notebook mit einer aktuellen Windows-Installation, die Installation einer aktuellen Version von agorum core Pro und solche für den Schulungsinhalt relevante Module (werden mitgeteilt). Sofern weitere Ausstattungen notwendig sein sollte, wird dies dem Kunden mitgeteilt bzw. in der Beschreibung der Schulung mitgeteilt.

(2) Das Vorhalten der in Abs. 1 genannten Ausstattung liegt alleine in der Verantwortung des Kunden. Das Nichtvorhandensein dieser Ausstattung rechtfertigt keine Stornierung von Seiten des Kunden.

(3) Während der Teilnahme an der Schulung obliegt es dem Kunden bzw. dem Teilnehmer, seine mitgebrachte Ausstattung sorgfältig zu verwahren und ordnungsgemäß gegen Missbrauch zu schützen.

§5 Terminverschiebungen oder Ausfall der Veranstaltung

(1) agorum verpflichtet sich zur Einhaltung vereinbarter Termine. Sollten sich auf Seiten von agorum Verzögerungen ergeben oder bereits voraussehen lassen, welche eine Terminsverschiebung notwendig machen, so wird agorum den Kunden unverzüglich über die voraussichtlichen Verzögerungen unterrichten und, sofern erforderlich, einen neuen Schulungstermin vereinbaren.

(2) Sollte eine Terminverschiebung nicht möglich sein und die Schulung aufgrund höherer Gewalt oder Gründen, welche in der Risikosphäre von agorum liegen (z.B. Krankheit oder Unfall des Dozenten, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl) abgesagt werden müssen, wird agorum dem Kunden eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr in vollem Umfang zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

§6 Vergütung und Zahlung

(1) Der Kunde zahlt für die Durchführung der Schulung den im Vertrag ausgewiesenen Preis zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Der Preis ist, sofern im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, sofort bei Rechnungsstellung fällig. Verzug tritt bei Nichtbegleichung des Preises spätestens 30 Tage nach der Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Bei verspäteter Zahlung berechnet agorum die gesetzlichen Verzugszinsen.

(3) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(4) Sofern die Schulung auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als in § 2 Abs. 5 genannt durchgeführt werden soll, hat der Kunde die vertraglich vereinbarten Reisekosten und Spesen zu erstatten.

§7 Stornierung

(1) Der Schulungsauftrag kann vom Kunden kostenfrei bis 21 Tage (Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei uns in Textform) vor Veranstaltungsbeginn storniert werden.

(2) Für Schulungen, deren Stornierung agorum in der in Abs. 1 genannten Form in weniger als 21 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn zugehen, sind 50% der vereinbarten Vergütung zur Zahlung fällig; bei entsprechenden Stornierungen in weniger als 3 Arbeitstagen vor Veranstaltungsbeginn oder einem Fernbleiben von der Schulung 100%.

(3) Umbuchungen auf andere Schulungen oder Termine entsprechen in den Rechtswirkungen Stornierung gem. Abs. 1 und 2. Die Umbuchung einer Schulung auf einen anderen Teilnehmer ist allerdings jederzeit ohne die Folgen des Abs. 2 möglich.

§8 Schlussvorschriften

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ostfildern.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Alle Erklärungen der Parteien bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.